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Datum: 04.03.2022

Neue Corona-Regeln ab dem 04.03.2022

[Update vom 21.03.2022]

Ab dem 04.03.2022 gelten die Lockerungen der aktualisierten Corona-Schutz-Verordnung. Der Betrieb aller Bereiches des Rothaarbades ist wieder unter der Voraussetzung "3 G" möglich. Zugang zu den Leistungen des Rothaarbades erhalten alle folgenden Personen:

  • Gäste mit vollständiger Immunisierung (Nachweis über mindestens 2 Impfdosen der gelisteten Wirkstoffe; Zweitimpfung mindestens 14 Tage alt)
  • Gäste, die bereits eine wirksame Boosterimpfung erhalten haben,
  • Gäste, die über einen gültigen Genesenennachweis verfügen (mindestens 28 Tage, höchstens 90 Tage alt)
  • Gäste mit aktuellem negativem Testergebnis (Schnelltest maximal 24 Stunden alt, PCR-Test maximal 48 Stunden alt)
  • Kinder und Jugendliche bis zum Alter von einschließlich 17 Jahren (auch ohne Testnachweis)
  • Personen mit höchstens 6 Wochen altem ärztlichen Attest, nach welchem aus gesundheitlichen Gründen eine Covid 19-Impfung nicht möglich ist, mit negativem Testnachweis.

Des Weiteren gelten weiterhin folgende Regelungen:

  • überall wird ein Mindestabstand von 1,50 Meter empfohlen
  • Mund- und Nasen-Bedeckungen sind im gesamten Gebäude zu tragen, außer in den Einzelumkleiden, der Schwimmhalle, den Saunen, den Solarien und den Duschen
  • Wir bitten, die bereitgestellten Desinfektionsmittel regelmäßig zu nutzen
  • Zusätzlich zum Nachweis ist ein Lichtbildausweis an der Kasse vorzuzeigen

Zur Überprüfung digitaler Impfzertifikate wird die vom Robert-Koch-Institut herausgegebene CovPassCheck-App verwendet.

Sollten sich  Änderungen der Corona-Regelungen ergeben, informieren wir Sie weiterhin über unserer Webseite, Google und auf unserer Facebook Seite.   

Das Team vom Rothaarbad wünscht Ihnen einen angenehmen Aufenthalt.

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