Neue Corona-Regeln ab dem 04.03.2022
Ab dem 04.03.2022 gelten die Lockerungen der aktualisierten Corona-Schutz-Verordnung. Der Betrieb aller Bereiches des Rothaarbades ist wieder unter der Voraussetzung "3 G" möglich. Zugang zu den Leistungen des Rothaarbades erhalten alle folgenden Personen:
- Gäste mit vollständiger Immunisierung (Nachweis über mindestens 2 Impfdosen der gelisteten Wirkstoffe; Zweitimpfung mindestens 14 Tage alt)
- Gäste, die bereits eine wirksame Boosterimpfung erhalten haben,
- Gäste, die über einen gültigen Genesenennachweis verfügen (mindestens 28 Tage, höchstens 90 Tage alt)
- Gäste mit aktuellem negativem Testergebnis (Schnelltest maximal 24 Stunden alt, PCR-Test maximal 48 Stunden alt)
- Kinder und Jugendliche bis zum Alter von einschließlich 17 Jahren (auch ohne Testnachweis)
- Personen mit höchstens 6 Wochen altem ärztlichen Attest, nach welchem aus gesundheitlichen Gründen eine Covid 19-Impfung nicht möglich ist, mit negativem Testnachweis.
Des Weiteren gelten weiterhin folgende Regelungen:
- überall wird ein Mindestabstand von 1,50 Meter empfohlen
- Mund- und Nasen-Bedeckungen sind im gesamten Gebäude zu tragen, außer in den Einzelumkleiden, der Schwimmhalle, den Saunen, den Solarien und den Duschen
- Wir bitten, die bereitgestellten Desinfektionsmittel regelmäßig zu nutzen
- Zusätzlich zum Nachweis ist ein Lichtbildausweis an der Kasse vorzuzeigen
Zur Überprüfung digitaler Impfzertifikate wird die vom Robert-Koch-Institut herausgegebene CovPassCheck-App verwendet.
Sollten sich Änderungen der Corona-Regelungen ergeben, informieren wir Sie weiterhin über unserer Webseite, Google und auf unserer Facebook Seite.
Das Team vom Rothaarbad wünscht Ihnen einen angenehmen Aufenthalt.