Neue Reglungen gelten für das Rothaarbad
Nach der neuen Corona-Schutz-Verordnung mit gültiger Fassung ab dem 27.07.2021 werden nun die Inzidenzen der vergangenen 8 Tagen berücksichtigt. Demnach befinden wir uns aktuell wieder in der Stufe 0. Allerdings gilt die Landesinzidenzstufe 1.
In der Konstellation (Regionale Inzidenz = 0 + Landesinzidenz = 1) gilt für das Rothaarbad weiterhin das Tragen der Mund- und Nasenbedeckung im gesamten Gebäude, außer in der Schwimmhalle, in den Duschen und in den Einzelumkleiden und das Einhalten der Abstandsregelung. Die Erfassung der Kontaktdaten und die Nachweispflicht der „3-G Regelung“ (genesen, geimpft, getestet) entfällt.
Bei Wechsel der Inzidenzstufen informieren wir Sie weiterhin über unserer Internetseite (www.rothaarbad.de), Google und auf unserer Facebook Seite.
Das Team vom Rothaarbad