Neue Corona-Regeln ab dem 28.12.2021
Des Weiteren gelten weiterhin folgende Regelungen:
- überall ist ein Mindestabstand von 1,50 Meter einzuhalten
- Mund-und Nasen-Bedeckungen sind im gesamten Gebäude zu tragen, außer in den Einzelumkleiden, der Schwimmhalle und den Duschen
Der für den Besuch des Rothaarbades grundsätzlich erforderliche "Nachweis der Immunisierung" kann wie folgt erbracht werden:
- Nachweis über die vollständige Impfung (Zweitimpfung älter als 14 Tage)
- den Genesenennachweis
- Vorliegen eines höchstens 6 Wochen alten ärztlichen Attests, nach welchem aus gesundheitlichen Gründen eine Covid-19-Impfung nicht möglich ist
Der für den Besuch des Rothaarbades erforderliche "Testnachweis" kann wie folgt erbracht werden:
- bestätigter Schnelltest, der maxmial 24 Stunden alt sein darf
- PCR-Test, der maximal 48 Stunden alt sein darf
Für Kinder und Jugendliche gelten folgende Regelungen:
- Kinder vor Schuleintritt gelten als vollständig immunisiert und gleichzeitig als getestet.
- Kinder unter 16 Jahren gelten als vollständig immunisiert. In den Schulferien ist ein negatives Testergebnis vorzuzeigen.
- Kinder ab 16 Jahren müssen einen Impf- oder Genesenennachweis vorzeigen, sowie in den Schulferien ein negatives Testergebnis und außerhalb der Schulferien den Schülerausweis.
Zusätzlich zum Nachweis ist ein Lichtbildausweis an der Kasse vorzuzeigen!
Zur Überprüfung digitaler Impfzertifikate wird die vom Robert-Koch-Institut herausgegebene CovPassCheck-App verwendet.
Des Weiteren bitten wir Sie, die bereitgestellten Desinfektionsmittel regelmäßig zu nutzen.
Sollten sich wieder Änderungen der Corona-Regelungen ergeben, informieren wir Sie weiterhin über unserer Webseite, Google und auf unserer Facebook Seite.
Das Team vom Rothaarbad wünscht Ihnen einen angenehmen Aufenthalt.