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Datum: 24.11.2021

Neue Corona-Regeln ab dem 24.11.2021


Ab dem 24.11.2021 gilt eine neue Corona-Schutz-Verordnung, die sich neben der Inzidenz an der jeweiligen Hospitalisierungsrate orientiert.

Die neue Corona-Schutz-Verordnung reduziert die Nutzung von sportlichen Angeboten und Einrichtungen im Wesentlichen auf durch Impfung oder Genesung immunisierte Personen.

Daher gelten im Rothaarbad folgende Regelungen:

- überall ist ein Mindestabstand von 1,50 Meter einzuhalten

- Mund-und Nasen-Bedeckungen sind im gesamten Gebäude zu tragen, außer in den                Einzelumkleiden, der Schwimmhalle und den Duschen


Der für den Besuch des Rothaarbades grundsätzlich erforderliche "Nachweis der Immunisierung" kann wie folgt erbracht werden:

  • Nachweis über die vollständige Impfung (Zweitimpfung älter als 14 Tage)
  • den Genesenennachweis
  • Vorliegen eines höchstens 6 Wochen alten ärztlichen Attests, nach welchem aus gesundheitlichen Gründen eine Covid-19-Impfung nicht möglich ist und zusätzlich die Vorlage ein Negativtest-Nachweis (Antigen-Schnell-/PCR-bestätigter Selbsttest, nicht älter als 48 Stunden)

Zusätzlich zum Nachweis ist ein Lichtbildausweis an der Kasse vorzuzeigen!

Zur Überprüfung digitaler Impfzertifikate wird die vom Robert-Koch-Institut herausgegebene CovPassCheck-App verwendet.

Kinder und Jugendliche bis zum Alter von einschließlich 15 Jahren sind vom Nachweis befreit.

Des Weiteren bitten wir Sie, die bereitgestellten Desinfektionsmittel regelmäßig zu nutzen.

Sollten sich wieder Änderungen der Corona-Regelungen ergeben, informieren wir Sie weiterhin über unserer Webseite, Google und auf unserer Facebook Seite.   

Das Team vom Rothaarbad wünscht Ihnen einen angenehmen Aufenthalt.


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