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Neue Corona-Regeln ab dem 20.08.2021

Ab dem 20.08.2021 gilt eine neue Corona-Schutz-Verordnung, bei der die Zuordnung in Inzidenzstufen wieder wegfällt. Da unser Inzidenzwert im Kreis Siegen-Wittgenstein seit mehreren Tagen weit über 35 liegt, gelten im Rothaarbad folgende Regelungen:

- überall ist ein Mindestabstand von 1,50 Meter einzuhalten

- Mund-und Nasen-Bedeckungen sind im gesamten Gebäude zu tragen, außer in den Einzelumkleiden, der   
  Schwimmhalle und den Duschen

- das Vorzeigen des "3G-Nachweises" an der Kasse ist Voraussetzung für den Einlass in das Rothaarbad, mit
  entsprechenden Ausnahmefällen:

  • die vollständige Impfung (Zweitimpfung älter als 14 Tage)
  • den Genesenennachweis
  • ein Negativtest-Nachweis (Antigen-Schnell-/PCR-bestätigter Selbsttest, nicht älter als 48 Stunden)

Zusätzlich zum Nachweis ist bitte ein Lichtbildausweis an der Kasse vorzuzeigen!

Ausnahmefälle:

Da die Schüler in Schulen zwei mal in der Woche getestet werden, genügt für die Schülerinnen und Schüler ab 16 Jahre das Vorzeigen des Schülerausweises.
Alle Gäste vor 16 Jahre, sowie reine Freibadgäste sind von dem Nachweis befreit !

Des Weiteren bitten wir Sie, die bereitgestellten Desinfektionsmittel regelmäßig zu nutzen.

Sollten sich wieder Änderungen der Corona-Regelungen ergeben, informieren wir Sie weiterhin über unserer Webseite, Google und auf unserer Facebook Seite.   

Das Team vom Rothaarbad wünscht Ihnen einen angenehmen Aufenthalten.


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