Sprungziele
Inhalt
Datum: 13.01.2022

Neue Corona-Regeln ab dem 13.01.2022

Ab dem 13.01.2022 gilt eine neue Corona-Schutz-Verordnung, in der geregelt ist, das für immunisierte Personen, die bereits eine wirksame Boosterimpfung erhalten haben, oder bei denen innerhalb der letzten drei Monate eine Infektion mittels PCR-Test nachgewiesen wurde (obwohl sie zuvor vollständig immunisiert waren), die Testpflicht entfällt. Ansonsten dürfen weiterhin nur noch immunisierte Personen (geimpft /genesen) mit negativen Testergebnis das Rothaarbad betreten.


Des Weiteren gelten weiterhin folgende Regelungen:

- überall ist ein Mindestabstand von 1,50 Meter einzuhalten

- Mund-und Nasen-Bedeckungen sind im gesamten Gebäude zu tragen, außer in den Einzelumkleiden, der Schwimmhalle, den Saunen, den Solarien und den Duschen.

Der für den Besuch des Rothaarbades grundsätzlich erforderliche "Nachweis der Immunisierung" kann wie folgt erbracht werden:

  • Nachweis über die vollständige Impfung (Zweitimpfung älter als 14 Tage),
  • oder den Genesenennachweis,
  • oder Vorliegen eines höchstens 6 Wochen alten ärztlichen Attests, nach welchem aus gesundheitlichen Gründen eine Covid-19-Impfung nicht möglich ist

Zusätzlich ist eines der untenstehenden Anforderungen zu erbringen:

  • erhaltene Boosterimpfung,
  • oder Genesenennachweis für eine Genesung nach bereits bestehender Erst- und Zweitimpfung ,
  • oder bestätigter Schnelltest, der maximal 24 Stunden alt sein darf,
  • oder PCR-Test, der maximal 48 Stunden alt sein darf

Für Kinder und Jugendliche gelten folgende Regelungen:

  • Kinder vor Schuleintritt gelten als vollständig immunisiert und gleichzeitig als getestet und benötigen keinerlei Nachweis.
  • Kinder unter 16 Jahren gelten als vollständig immunisiert und benötigen keinen Testnachweis. In den Schulferien ist ein negatives Testergebnis vorzulegen.
  • Kinder ab 16 Jahren können außerhalb der Ferien den Testnachweis über den Schülerausweis erbringen. In den Schulferien ist ein negatives Testergebnis vorzulegen.

Zusätzlich zum Nachweis ist ein Lichtbildausweis an der Kasse vorzuzeigen!

Zur Überprüfung digitaler Impfzertifikate wird die vom Robert-Koch-Institut herausgegebene CovPassCheck-App verwendet.

Des Weiteren bitten wir Sie, die bereitgestellten Desinfektionsmittel regelmäßig zu nutzen.

Sollten sich wieder Änderungen der Corona-Regelungen ergeben, informieren wir Sie weiterhin über unserer Webseite, Google und auf unserer Facebook Seite.   

Das Team vom Rothaarbad wünscht Ihnen einen angenehmen Aufenthalt.

nach oben zurück