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Datum: 03.04.2022

Lockerung der Corona-Regeln ab 03.04.2022

Ab Sonntag, dem 03.04.2022 entfallen die Einlassbeschränkungen für alle Besucher des Rothaarbades!

Ab dem 04.03.2022 gelten die Lockerungen der aktualisierten Corona-Schutz-Verordnung vom 01.04.2022. Für den Zutritt zu allen Bereichen des Rothaarbades ist keinerlei Nachweis mehr erforderlich. Folgende Verhaltensregeln empfehlen wir zum Schutz unserer Gäste jedoch weiterhin:

  • Das Tagen einer Mund-Nasen-Bedeckung wird im Foyer und Flurbereich empfohlen
  • Zu anderen Personen(gruppen) sollte ein Mindestabstand von 1,50 Meter eingehalten werden
  • Es werden weiterhin Desinfektionsmittel in den Bereichen zur Verfügung gestellt

Sollten sich  Änderungen der Corona-Regelungen ergeben, informieren wir Sie weiterhin über unserer Webseite, Google und auf unserer Facebook Seite.   

Das Team des Rothaarbades wünscht Ihnen einen angenehmen Aufenthalt!

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