Lockerung der Corona-Regeln ab 03.04.2022
Ab dem 04.03.2022 gelten die Lockerungen der aktualisierten Corona-Schutz-Verordnung vom 01.04.2022. Für den Zutritt zu allen Bereichen des Rothaarbades ist keinerlei Nachweis mehr erforderlich. Folgende Verhaltensregeln empfehlen wir zum Schutz unserer Gäste jedoch weiterhin:
- Das Tagen einer Mund-Nasen-Bedeckung wird im Foyer und Flurbereich empfohlen
- Zu anderen Personen(gruppen) sollte ein Mindestabstand von 1,50 Meter eingehalten werden
- Es werden weiterhin Desinfektionsmittel in den Bereichen zur Verfügung gestellt
Sollten sich Änderungen der Corona-Regelungen ergeben, informieren wir Sie weiterhin über unserer Webseite, Google und auf unserer Facebook Seite.
Das Team des Rothaarbades wünscht Ihnen einen angenehmen Aufenthalt!