Start der Freibadsaison 2021 im Rothaarbad
Noch laufen die Vorbereitungen im Rothaarbad auf Hochtouren, doch pünktlich zum Pfingst-Wochenende wird das Freibad des Rothaarbades am 22.05.2021 geöffnet. „Laut der aktuellen Corona-Schutzverordnung wurden erste Lockerungen für den Betrieb von Freibädern ermöglicht. Diese Gelegenheit wollen wir einem möglichst breitem Besucherkreis bieten“, so Manuel Spies, Betriebsleiter des Rothaarbades. Das Springerbecken ist bereits in Betrieb und die die Außenanlage ist bis auf ausstehende Nebenarbeiten vorbereitet. Aktuell wird das Wellenbecken befüllt.
Seit Ende des Jahres 2020 durfte im Rothaarbad ausschließlich das Schulschwimmen stattfinden. Nun ermöglicht die Corona-Schutzverordnung unter Einhaltung der Abstands- und Hygieneregeln die Nutzung des Freibades zum „Zwecke der Sportausübung“. Dies bedeutet leider, dass Liegewiesen und Nebenangebote zunächst geschlossen bleiben müssen, jedoch kann jede Person, die das Freibad zur Sportausübung nutzt unabhängig von Schwimmstil und Tempo (z.B. auch Aquawalking) ab Samstag im Freibad ihre Bahnen ziehen.
Hierfür gelten die regulären Eintrittspreise und Öffnungszeiten:
- Montag bis Freitag 10:00 Uhr bis 19:00 Uhr
- Samstag, Sonntag, Feiertag 09:00 Uhr bis 19:00 Uhr
- Frühschwimmen am Mittwoch 06:00 Uhr bis 10:00 Uhr
Wichtig ist, dass der Besuch des Freibades derzeit nur mit negativem Corona-Schnelltest bzw. bestätigtem negativem Corona-Selbsttest nicht älter als 48 Stunden, einem vollständigem Impfnachweis oder einem sogenannten Genesenennachweis möglich ist, der bei Eintritt schriftlich oder digital vorzulegen ist.
Ab Samstag, den 22.05.2021 können weiterhin die neuen Solarien zu den vorgenannten Öffnungszeiten genutzt werden. Auch mit den Anbietern von Kinderschwimmkursen wurde Kontakt aufgenommen, um die Kinderschwimmausbildung nach Möglichkeit bald wieder aufzunehmen.
Das Hallenbad, die Sauna und insbesondere auch die Liegewiesen im Freibad müssen leider vorerst noch geschlossen bleiben. Im Hallenbad ist weiterhin nur das Schul- und Dienstschwimmen möglich. Es besteht jedoch in der Corona-Schutzverordnung die Aussicht auf weitere Lockerungen, sofern die Inzidenzen im Kreis Siegen-Wittgenstein weiter sinken.