Neue Corona-Regeln ab dem 17.01.2022
Ab Montag, den 17.01.2022 gilt für alle Bereiche des Rothaarbades die neue "2G+ Regel" (Lockerungen für geboosterte Personen) mit kleinen Änderungen für die Personen, die von der Testpflicht ausgenommen sind:
Alle Gäste müssen einen maximal 48 Stunden alten PCR-Test vorlegen, oder einen Schnelltest, der maximal 24 Stunden alt ist!
Ausgenommen von der Testpflicht sind folgende Personen:
- Personen mit einer Auffrischungsimpfung (Drittimpfung, Ausnahme: Erstimpfung Johnson&Johnson und einer weiteren Impfung, die allerdings nicht älter als 90 Tage alt sein darf!)
- Personen mit zwei Impfungen, deren Zweitimpfung mindestens 14 Tage und maximal 90 Tage zurückliegt)
- Genesene, deren Infektion mindestens 28 Tage und maximal 90 Tage zurückiegt
- Genesene, die mindestens eine zusätzliche Impfung haben
Alle Kinder, bis im Alter von einschließlich 15 Jahren, sowie Jugendliche mit Schülerausweis benötigen lediglich den Nachweis über eine vollständige Immunsierung (geimpft+geimpft, geimpft+genesen, oder ein höchstens 6 Wochen altes ärztliches Attest, nach welchem aus gesundheitlichen Gründen eine Covid 19-Impfung nicht möglich ist)
Kinder im Alter bis zum Schuleintritt benötigen keinerlei Nachweis!
Zur Überprüfung digitaler Impfzertifikate wird die CovPassCheck-App verwendet.
Ein Lichtbildausweis ist an der Kasse zusätzlich vorzuzeigen.
- Mund- und Nasen-Bedeckungen sind im gesamten Gebäude tragen, außer in den Einzelumkleiden, der Schwimmhalle, den Saunen, den Solarien und in den Duschen
- Nutzen Sie die bereitgestellten Desinfektionsmittel regelmäßig
- Beachten sie die allgemeinen Abstands- und Hygieneregeln
Sollten sich wieder Änderungen der Corona-Regelungen ergeben, informieren wir Sie weiterhin über unserer Webseite, Google und auf unserer Facebook Seite.
Es freut sich auf Ihren Besuch: Das Team vom Rothaarbad