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Neue Corona-Regeln ab dem 17.01.2022

Ab Montag, den 17.01.2022 gilt für alle Bereiche des Rothaarbades die neue "2G+ Regel" (Lockerungen für geboosterte Personen) mit kleinen Änderungen für die Personen, die von der Testpflicht ausgenommen sind:

Alle Gäste müssen einen maximal 48 Stunden alten PCR-Test vorlegen, oder einen Schnelltest, der maximal 24 Stunden alt ist!

Ausgenommen von der Testpflicht sind folgende Personen:

  • Personen mit einer Auffrischungsimpfung (Drittimpfung, Ausnahme: Erstimpfung Johnson&Johnson und einer weiteren Impfung, die allerdings nicht älter als 90 Tage alt sein darf!)
  • Personen mit zwei Impfungen, deren Zweitimpfung mindestens 14 Tage und maximal 90 Tage zurückliegt)
  • Genesene, deren Infektion mindestens 28 Tage und maximal 90 Tage zurückiegt
  • Genesene, die mindestens eine zusätzliche Impfung haben

Alle Kinder, bis im Alter von einschließlich 15 Jahren, sowie Jugendliche mit Schülerausweis benötigen lediglich den Nachweis über eine vollständige Immunsierung (geimpft+geimpft, geimpft+genesen, oder ein höchstens 6 Wochen altes ärztliches Attest, nach welchem aus gesundheitlichen Gründen eine Covid 19-Impfung nicht möglich ist)

Kinder im Alter bis zum Schuleintritt benötigen keinerlei Nachweis!

Zur Überprüfung digitaler Impfzertifikate wird die CovPassCheck-App verwendet.

Ein Lichtbildausweis ist an der Kasse zusätzlich vorzuzeigen.

  • Mund- und Nasen-Bedeckungen sind im gesamten Gebäude tragen, außer in den Einzelumkleiden, der Schwimmhalle, den Saunen, den Solarien und in den Duschen
  • Nutzen Sie die bereitgestellten Desinfektionsmittel regelmäßig
  • Beachten sie die allgemeinen Abstands- und Hygieneregeln

Sollten sich wieder Änderungen der Corona-Regelungen ergeben, informieren wir Sie weiterhin über unserer Webseite, Google und auf unserer Facebook Seite.

Es freut sich auf Ihren Besuch: Das Team vom Rothaarbad

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